VEREIN

Auszug Satzung:

§ 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.

(2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Kulturvermittlung, die Förderung von (inter-)kulturellen Beziehungen und Vernetzungen, besonders auf den Gebieten der zeitgenössischen Kunst, Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie der kulturellen Bildung, auch auf überregionalen und internationalen Ebene.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

(4) Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.

Unterstützer

Unterstützer 1

Unterstützer 2

Unterstützer 3

…

Sponsoren

Sponsor 1

Sponsor 2

Sponsor 3

…

Kooperationspartner

Partner 1

Partner 2

Partner 3

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